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Löhne & Gehälter

Lohnabrechnung

Ihre Mitarbeitenden erhalten ihre Abrechnung pünktlich, alle Meldungen gehen fristgerecht raus.

Kurz gefasst

Wir erstellen Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung, fertigen die Lohnsteuer-Anmeldungen und übermitteln Beitragsnachweise sowie alle Meldungen an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger. Das Erstellen von Lohnsteuer-Anmeldungen im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung ist Buchhaltungsbüros nach § 6 Nr. 4 StBerG ausdrücklich erlaubt.

Ihre Lohnabrechnung bei uns

  • Laufende Entgeltabrechnung für alle Beschäftigungsarten
  • Lohnsteuer-Anmeldungen und Übermittlung an das Finanzamt
  • Beitragsnachweise für die Krankenkassen
  • An-, Ab- und Jahresmeldungen im DEÜV-Verfahren
  • Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen inklusive Meldungen an die Minijob-Zentrale
  • Baulohn mit Meldungen an die SOKA-BAU
  • Bescheinigungswesen: Entgelt-, Arbeits- und Verdienstbescheinigungen
  • Digitale Lohnabrechnungen direkt für Ihre Mitarbeitenden

Fristen, um die wir uns kümmern

Im Lohn hängt fast alles an festen Terminen. Die Beitragsnachweise müssen spätestens am fünftletzten Bankarbeitstag des Monats bei den Krankenkassen sein, die Lohnsteuer-Anmeldung folgt je nach Anmeldungszeitraum. Wir behalten diese Termine im Blick und melden uns rechtzeitig bei Ihnen, wenn uns noch Angaben fehlen – etwa zu Krankheitstagen, Überstunden oder einem neuen Eintritt.

Wenn es einmal komplizierter wird

Elternzeit, Krankengeldzuschuss, Pfändung, Dienstwagen, Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge oder ein Austritt mitten im Monat: Solche Fälle sind der Grund, warum Lohnabrechnung selten so einfach ist, wie sie klingt. Wir rechnen sie korrekt ab und erklären Ihnen in verständlichen Worten, was auf der Abrechnung passiert.

Wechsel ohne Lücke

Ein Wechsel der Lohnabrechnung ist zu jedem Monatsanfang möglich, zum Jahreswechsel am saubersten. Wir übernehmen die Stammdaten und die aufgelaufenen Jahreswerte, damit Lohnkonten und Jahresmeldungen lückenlos bleiben.

Häufige Fragen

Zu Lohnabrechnung

Bis wann muss ich Ihnen die Lohndaten liefern?

Wir vereinbaren einen festen Stichtag im Monat, meist zwischen dem 5. und 10. Bis dahin brauchen wir Änderungen wie Ein- und Austritte, Fehlzeiten, Überstunden oder variable Bezüge. Alles Weitere übernehmen wir.

Können Sie auch Minijobs abrechnen?

Ja, inklusive der Meldungen an die Minijob-Zentrale und der Prüfung, ob die Verdienstgrenze eingehalten wird. Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und ändert sich damit regelmäßig – wir behalten das im Blick.

Bekommen meine Mitarbeitenden ihre Abrechnung digital?

Auf Wunsch ja. Jede Person erhält einen eigenen, geschützten Zugang zu ihren Abrechnungen und Bescheinigungen. Das spart Ihnen das Verteilen von Briefumschlägen und ist datenschutzrechtlich sauberer als der Versand per E-Mail.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung der Rentenversicherung?

Wir stellen die angeforderten Unterlagen und Auswertungen zusammen und begleiten die Prüfung organisatorisch. Für die rechtliche Vertretung im Prüfungsverfahren ziehen wir Ihre Steuerberatung oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt hinzu.