Steuerrechner 2026
Was bleibt Ihnen wirklich?
Fünf Abschnitte, bis zu 28 Fragen, zwei Minuten. Danach sehen Sie jede Steuer und jeden Beitrag einzeln, dazu den Betrag, der am Ende bei Ihnen ankommt. Gerechnet wird in Ihrem Browser, Ihre Zahlen bleiben bei Ihnen.
- Grunddaten
- Einkommen
- Vorsorge
- Ausgaben
- Ihre Lage
Frage 1 von 36
Wie dürfen wir Sie in der Auswertung ansprechen?
Nur für die Anrede in Ihrer Auswertung. Der Name bleibt auf Ihrem Gerät, er wird nicht übertragen. Sie können das Feld auch leer lassen.
Wie verdienen Sie Ihr Geld?
Danach richtet sich, welche Steuern und Abgaben überhaupt anfallen.
Wie werden Sie veranlagt?
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zusammen veranlagt werden, dann gilt der Splittingtarif.
Wie verdient Ihr Partner oder Ihre Partnerin?
Bei Zusammenveranlagung zählen beide Einkommen zusammen. Ohne diese Angabe stimmt die Gesamtbelastung nicht.
Wie hoch ist das Einkommen im Jahr?
Bruttolohn oder Gewinn Ihres Partners, jeweils im Jahr.
Wie viele Kinder haben Sie?
Wirkt auf Kindergeld, Kinderfreibeträge und den Beitrag zur Pflegeversicherung.
Zahlen Sie Kirchensteuer?
In Hamburg und den meisten Ländern 9 Prozent der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent.
Wie hoch ist Ihr Bruttolohn im Jahr?
Das laufende Gehalt, also Monatsbrutto mal zwölf. Sonderzahlungen fragen wir gleich getrennt ab.
Bekommen Sie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni?
Alles, was im Jahr zusätzlich zum laufenden Gehalt kommt. Wenn nichts, tragen Sie null ein.
Mit welchem Gewinn rechnen Sie?
Gewinn heißt Einnahmen minus Betriebsausgaben, nicht Umsatz.
Ist Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich?
Freie Berufe zahlen keine Gewerbesteuer. Handel, Handwerk, Gastronomie und die meisten anderen Betriebe schon.
Wo hat Ihr Betrieb seinen Sitz?
Der Hebesatz der Gemeinde bestimmt die Höhe der Gewerbesteuer. Wir belegen ihn passend vor.
Wie hoch ist der Hebesatz Ihrer Gemeinde?
Ihre Gemeinde veröffentlicht den Wert. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 400 Prozent.
Haben Sie Einnahmen aus Vermietung?
Der Überschuss im Jahr, also Miete abzüglich Zinsen, Abschreibung und laufender Kosten. Kein Objekt? Dann null.
Legen Sie privat Geld an?
Aktien, ETFs, Fonds, Zinsanlagen oder Krypto. Danach richtet sich, ob wir die Abgeltungsteuer mitrechnen.
Wie hoch sind Ihre Kapitalerträge?
Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne im Jahr, vor Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro.
Wie viel davon stammt aus Aktienfonds oder Aktien-ETFs?
Bei Aktienfonds im Privatvermögen bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei, § 20 InvStG. Geben Sie den Anteil in Prozent an.
Hatten Sie Gewinne aus Verkäufen innerhalb der Spekulationsfrist?
Krypto oder Gold innerhalb eines Jahres, Immobilien innerhalb von zehn Jahren. Bis 1.000 Euro im Jahr bleibt es steuerfrei, darüber ist der ganze Gewinn steuerpflichtig.
Wie sind Sie krankenversichert?
Gesetzlich Versicherte zahlen einen Anteil vom Brutto, privat Versicherte einen festen Beitrag.
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse?
Steht im Schreiben Ihrer Kasse. Der Durchschnitt liegt 2026 bei 2,9 Prozent, getragen wird er zur Hälfte.
Was zahlen Sie im Monat für Ihre private Krankenversicherung?
Ihr eigener Anteil, also ohne den Zuschuss des Arbeitgebers.
Wandeln Sie Gehalt in eine Betriebsrente um?
Der Betrag im Monat. Bis 4 Prozent der Bemessungsgrenze bleibt er beitragsfrei, bis 8 Prozent steuerfrei.
Was zahlen Sie im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung?
Der Betrag, den Sie selbst überweisen, gesetzlich freiwillig oder privat.
Was zahlen Sie im Monat in Ihre Altersvorsorge?
Gesetzliche Rente, Versorgungswerk oder Basisrente. Private Verträge ohne Basisabsicherung zählen hier nicht.
Wie weit ist Ihr Weg zur Arbeit?
Einfache Strecke in Kilometern. Seit 2026 zählen 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer, gerechnet mit 220 Arbeitstagen.
An wie vielen Tagen arbeiten Sie von zu Hause?
Tage im Jahr. Je Tag zählen 6 Euro, höchstens 1.260 Euro. An Homeoffice-Tagen entfällt allerdings die Entfernungspauschale.
Was zahlen Sie im Jahr für die Betreuung Ihrer Kinder?
Kita, Hort, Tagesmutter. Abziehbar sind 80 Prozent der Kosten, höchstens 4.800 Euro je Kind.
Haben Sie weitere Werbungskosten?
Arbeitsmittel, Fortbildung, Arbeitszimmer, Bewerbungen. Der Arbeitsweg ist schon berücksichtigt, bis 1.230 Euro zieht das Finanzamt ohnehin pauschal ab.
Haben Sie Spenden, Kinderbetreuung oder Unterhalt?
Zusammen im Jahr. Vorsorgebeiträge sind an anderer Stelle schon berücksichtigt.
Hatten Sie hohe Krankheits- oder Pflegekosten?
Zuzahlungen, Zahnersatz, Brille, Pflege. Abziehbar ist nur der Teil über Ihrer zumutbaren Belastung, die rechnen wir aus.
Zahlen Sie für Reinigung, Garten oder Betreuung im Haushalt?
Haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahr. 20 Prozent davon mindern die Steuer direkt, höchstens 4.000 Euro.
Hatten Sie Handwerker im Haus?
Nur die Arbeitskosten aus der Rechnung, nicht das Material. 20 Prozent mindern die Steuer direkt, höchstens 1.200 Euro.
Beschäftigen Sie Personal?
Auch Minijobs und Aushilfen zählen. Danach richtet sich, welche Pflichten und Fristen auf Sie zukommen.
Wie kommen Ihre Belege heute zusammen?
Ehrliche Antwort hilft mehr als die schöne. Wir sehen alle Varianten täglich.
Steht in den nächsten zwölf Monaten etwas Größeres an?
Solche Schritte ändern Ihre Zahlen mehr als jede Pauschale.
Wer macht Ihre Steuererklärung?
Wir übernehmen sie nicht, das darf nur eine Steuerberatung. Wir liefern die Buchhaltung, auf der sie aufbaut.
Ihre Angaben im Überblick
Stimmt alles? Ein Klick auf eine Zeile bringt Sie zurück zu der Frage.
Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.
Mit diesen Werten wird gerechnet
Alle Werte gelten für das Jahr 2026 und stammen aus dem Gesetz oder der jeweiligen Verordnung. Ändert sich etwas, ändern wir es hier.
- Grundfreibetrag § 32a EStG, Fassung ab 2026
- 12.348 €
- Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab § 32a EStG
- 69.879 €
- Freigrenze Solidaritätszuschlag § 4 SolzG 1995
- 20.350 €
- Kindergeld je Kind und Monat § 66 EStG
- 259 €
- Kinderfreibetrag samt Betreuung § 32 Abs. 6 EStG
- 9.756 €
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a EStG
- 1.230 €
- Beitragsbemessungsgrenze Rente und Arbeitslosenversicherung SV-Rechengrößenverordnung 2026
- 101.400 €
- Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung SV-Rechengrößenverordnung 2026
- 69.750 €
- Entfernungspauschale je Kilometer § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
- 0,38 €
- Sparer-Pauschbetrag § 20 Abs. 9 EStG
- 1.000 €
- Ermäßigung Handwerker und Haushalt § 35a EStG, je 20 Prozent der Arbeitskosten
- 1.200 € und 4.000 €
- Entgeltumwandlung steuerfrei und beitragsfrei § 3 Nr. 63 EStG, § 1a SvEV, jeweils von der Bemessungsgrenze
- 8 % und 4 %
- Freibetrag Gewerbesteuer § 11 GewStG
- 24.500 €
- Anrechnung der Gewerbesteuer § 35 EStG
- Faktor 4,0
Was der Rechner nicht abbildet
Ein Rechner kennt nur das, was Sie ihm sagen. Diese Punkte können das Ergebnis deutlich verschieben und gehören deshalb in eine echte Steuererklärung, nicht in eine überschlägige Berechnung.
- Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, etwa Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld
- Verlustvorträge und Verlustrücktrag aus anderen Jahren
- Abschreibungen, Rücklagen und Bewertungswahlrechte im Betrieb
- Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer
- die verminderten Beiträge im Übergangsbereich unter 2.000 Euro im Monat
- Riester, geldwerte Vorteile und die Körperschaftsteuer einer GmbH
Sie wollen es genau wissen?
Wir führen Ihre laufende Buchhaltung und Ihre Lohnabrechnung und sorgen dafür, dass die Zahlen stimmen, auf denen am Jahresende alles aufbaut. Für die Steuererklärung selbst arbeiten wir mit Steuerberatungen zusammen und stimmen die Übergabe ab.
Kostenloses ErstgesprächHäufige Fragen zum Rechner
Wie genau ist der Rechner?
Er rechnet mit den veröffentlichten Tarifformeln und Rechengrößen für 2026, also mit denselben Zahlen wie das Finanzamt: Tarif nach § 32a EStG, Splitting, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze, Kirchensteuer, Gewerbesteuer samt Anrechnung, alle Sozialbeiträge mit ihren Bemessungsgrenzen, Günstigerprüfung beim Kindergeld, zumutbare Belastung und die Ermäßigung nach § 35a EStG. Genau wird es trotzdem erst mit Ihrer Steuererklärung, weil dort Angaben zählen, die ein Rechner nicht kennen kann.
Rechnet der Rechner das Einkommen meines Partners mit?
Ja. Wenn Sie zusammen veranlagt werden, fragt er, ob Ihr Partner angestellt oder selbständig ist und wie hoch das Einkommen im Jahr ist. Beide Einkommen fließen dann in den Splittingtarif ein, bei einem angestellten Partner auch dessen Sozialbeiträge. Nur so stimmt die Gesamtbelastung des Haushalts.
Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?
Nein. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben an uns oder an Dritte gesendet, nichts wird gespeichert. Schließen Sie die Seite, ist alles weg.
Warum taucht der Arbeitgeberanteil nicht auf?
Weil er Ihr Netto nicht mindert. Der Rechner zeigt, was von Ihrem Brutto oder Ihrem Gewinn bei Ihnen ankommt. Für Arbeitgeber, die wissen wollen, was eine Stelle insgesamt kostet, rechnen wir das gern gesondert.
Was bedeutet die Zahl "von 1.000 Euro mehr bleiben"?
Das ist Ihre Grenzbelastung. Sie zeigt, was von zusätzlichem Einkommen übrig bleibt, wenn Steuern und Sozialabgaben abgezogen sind. Für die Frage, ob sich ein zusätzlicher Auftrag oder eine Gehaltserhöhung lohnt, ist diese Zahl aussagekräftiger als der Durchschnitt.
Ist das eine Steuerberatung?
Nein. Hansetax Consulting ist ein Buchhaltungsbüro und leistet Hilfe in Buchführungssachen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Der Rechner ist eine allgemeine Information und keine Beratung im Einzelfall. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung gehören zu einer Steuerberatung.
Gilt der Rechner auch für eine GmbH?
Nein. Gerechnet wird die Belastung natürlicher Personen mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Sozialabgaben. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer, dafür ist der Rechner nicht gemacht.

