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Steuerrechner 2026

Was bleibt Ihnen wirklich?

Fünf Abschnitte, bis zu 28 Fragen, zwei Minuten. Danach sehen Sie jede Steuer und jeden Beitrag einzeln, dazu den Betrag, der am Ende bei Ihnen ankommt. Gerechnet wird in Ihrem Browser, Ihre Zahlen bleiben bei Ihnen.

  1. Grunddaten
  2. Einkommen
  3. Vorsorge
  4. Ausgaben
  5. Ihre Lage

Frage 1 von 36

Wie dürfen wir Sie in der Auswertung ansprechen?

Nur für die Anrede in Ihrer Auswertung. Der Name bleibt auf Ihrem Gerät, er wird nicht übertragen. Sie können das Feld auch leer lassen.

Ihre Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es wird nichts gesendet und nichts gespeichert.

Mit diesen Werten wird gerechnet

Alle Werte gelten für das Jahr 2026 und stammen aus dem Gesetz oder der jeweiligen Verordnung. Ändert sich etwas, ändern wir es hier.

Grundfreibetrag § 32a EStG, Fassung ab 2026
12.348 €
Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab § 32a EStG
69.879 €
Freigrenze Solidaritätszuschlag § 4 SolzG 1995
20.350 €
Kindergeld je Kind und Monat § 66 EStG
259 €
Kinderfreibetrag samt Betreuung § 32 Abs. 6 EStG
9.756 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag § 9a EStG
1.230 €
Beitragsbemessungsgrenze Rente und Arbeitslosenversicherung SV-Rechengrößenverordnung 2026
101.400 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung SV-Rechengrößenverordnung 2026
69.750 €
Entfernungspauschale je Kilometer § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG
0,38 €
Sparer-Pauschbetrag § 20 Abs. 9 EStG
1.000 €
Ermäßigung Handwerker und Haushalt § 35a EStG, je 20 Prozent der Arbeitskosten
1.200 € und 4.000 €
Entgeltumwandlung steuerfrei und beitragsfrei § 3 Nr. 63 EStG, § 1a SvEV, jeweils von der Bemessungsgrenze
8 % und 4 %
Freibetrag Gewerbesteuer § 11 GewStG
24.500 €
Anrechnung der Gewerbesteuer § 35 EStG
Faktor 4,0

Was der Rechner nicht abbildet

Ein Rechner kennt nur das, was Sie ihm sagen. Diese Punkte können das Ergebnis deutlich verschieben und gehören deshalb in eine echte Steuererklärung, nicht in eine überschlägige Berechnung.

  • Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt, etwa Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld
  • Verlustvorträge und Verlustrücktrag aus anderen Jahren
  • Abschreibungen, Rücklagen und Bewertungswahlrechte im Betrieb
  • Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer
  • die verminderten Beiträge im Übergangsbereich unter 2.000 Euro im Monat
  • Riester, geldwerte Vorteile und die Körperschaftsteuer einer GmbH

Sie wollen es genau wissen?

Wir führen Ihre laufende Buchhaltung und Ihre Lohnabrechnung und sorgen dafür, dass die Zahlen stimmen, auf denen am Jahresende alles aufbaut. Für die Steuererklärung selbst arbeiten wir mit Steuerberatungen zusammen und stimmen die Übergabe ab.

Kostenloses Erstgespräch

Häufige Fragen zum Rechner

Wie genau ist der Rechner?

Er rechnet mit den veröffentlichten Tarifformeln und Rechengrößen für 2026, also mit denselben Zahlen wie das Finanzamt: Tarif nach § 32a EStG, Splitting, Solidaritätszuschlag mit Freigrenze, Kirchensteuer, Gewerbesteuer samt Anrechnung, alle Sozialbeiträge mit ihren Bemessungsgrenzen, Günstigerprüfung beim Kindergeld, zumutbare Belastung und die Ermäßigung nach § 35a EStG. Genau wird es trotzdem erst mit Ihrer Steuererklärung, weil dort Angaben zählen, die ein Rechner nicht kennen kann.

Rechnet der Rechner das Einkommen meines Partners mit?

Ja. Wenn Sie zusammen veranlagt werden, fragt er, ob Ihr Partner angestellt oder selbständig ist und wie hoch das Einkommen im Jahr ist. Beide Einkommen fließen dann in den Splittingtarif ein, bei einem angestellten Partner auch dessen Sozialbeiträge. Nur so stimmt die Gesamtbelastung des Haushalts.

Werden meine Eingaben gespeichert oder übertragen?

Nein. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben an uns oder an Dritte gesendet, nichts wird gespeichert. Schließen Sie die Seite, ist alles weg.

Warum taucht der Arbeitgeberanteil nicht auf?

Weil er Ihr Netto nicht mindert. Der Rechner zeigt, was von Ihrem Brutto oder Ihrem Gewinn bei Ihnen ankommt. Für Arbeitgeber, die wissen wollen, was eine Stelle insgesamt kostet, rechnen wir das gern gesondert.

Was bedeutet die Zahl "von 1.000 Euro mehr bleiben"?

Das ist Ihre Grenzbelastung. Sie zeigt, was von zusätzlichem Einkommen übrig bleibt, wenn Steuern und Sozialabgaben abgezogen sind. Für die Frage, ob sich ein zusätzlicher Auftrag oder eine Gehaltserhöhung lohnt, ist diese Zahl aussagekräftiger als der Durchschnitt.

Ist das eine Steuerberatung?

Nein. Hansetax Consulting ist ein Buchhaltungsbüro und leistet Hilfe in Buchführungssachen nach § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Der Rechner ist eine allgemeine Information und keine Beratung im Einzelfall. Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und steuerliche Beratung gehören zu einer Steuerberatung.

Gilt der Rechner auch für eine GmbH?

Nein. Gerechnet wird die Belastung natürlicher Personen mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Sozialabgaben. Kapitalgesellschaften zahlen Körperschaftsteuer, dafür ist der Rechner nicht gemacht.