34 Cent
je kWh, Pauschale 2026
darf für zu Hause geladenen Dienstwagenstrom angesetzt werden. Aber nur für Kilowattstunden, die ein Zähler belegt.
Im Oktober gibt es eine Änderung, die sofort in der Lohnabrechnung ankommt, und vier Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, die bares Geld wert sein können. Wir haben uns durch die Fundstellen gearbeitet und schreiben hier nur auf, was belegt ist, was zu tun ist und was dabei gern übersehen wird.
Das Dringendste: Ladestrom nur noch gegen Nachweis
Wer einen E- oder Hybrid-Dienstwagen privat nutzen darf und ihn zu Hause auf eigene Kosten lädt, kann sich den Strom vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Das bleibt so, es ist Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Geändert hat sich, wie viel ohne Nachweis geht: nichts mehr.
Bis Ende 2025
- Monatspauschale ohne jeden Beleg
- 70 oder 35 Euro ohne eigene Lademöglichkeit im Betrieb
- 30 oder 15 Euro mit Lademöglichkeit im Betrieb
- Kein Zähler nötig, keine Aufzeichnung
Seit Januar 2026
- Erstattet wird die nachgewiesene Strommenge
- Zähler der Wallbox, Zwischenzähler oder Lademenge aus dem Fahrzeug
- Preis: eigener Tarif oder 34 Cent je kWh
- Die Wahl gilt für das ganze Kalenderjahr
Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 11. November 2025. Es ersetzt die Regelung von 2020 und gilt bis Ende 2030. Wer die alten Pauschalen weiterzahlt, zahlt steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn aus, ohne ihn als solchen abzurechnen.
Der Punkt, der die meisten überrascht. Der Zähler muss für die steuerliche Anerkennung nicht eichrechtskonform sein. Es reicht, dass die geladene Menge nachvollziehbar erfasst und dokumentiert wird. Ein einfacher Zwischenzähler an der Steckdose genügt also, solange er ausschließlich den Ladestrom misst.
Was das in Euro bedeutet
Schieben Sie die Regler auf Ihre Werte. Links steht, was Sie künftig steuerfrei erstatten können, rechts die höchste alte Pauschale zum Vergleich.
Ladestrom im Jahr, steuerfrei erstattet
Erstattung nach Nachweis
850,00 €
Alte Höchstpauschale
840,00 €
Unterschied im Jahr
10,00 €
Die alte Höchstpauschale waren 70 Euro im Monat, also 840 Euro im Jahr, und sie galt nur ohne Lademöglichkeit im Betrieb. Wer viel zu Hause lädt, steht mit dem Nachweis oft besser da als früher mit der Pauschale. Strom von öffentlichen Ladesäulen kann zusätzlich gegen Beleg erstattet werden.
Ladestrom umstellen
0 von 5 erledigt
Erledigt. Die Erstattung läuft wieder steuerfrei.
Aktivrente: der Freibetrag wird tageweise geteilt
Wer nach der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, kann seit 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei beziehen, § 3 Nr. 21 EStG. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an, steuerfrei ist allein der Lohnsteuerabzug.
So wird gerechnet
1- 2.000 Euro je Monat, 24.000 Euro im vollen Jahr
- Teilmonate: 30 Tage je Monat, also rund 66,67 Euro je Kalendertag
- Eintritt am 16.: etwa 1.000 Euro steuerfrei in diesem Monat
Wo es hakt
2- Nicht genutzte Beträge verfallen, kein Übertrag in andere Monate
- Mehrere Jobs teilen sich einen Freibetrag, nicht jeder für sich
- Minijob, Beamtenbezüge und selbständige Arbeit sind nicht begünstigt
Die Fragen und Antworten des Bundesfinanzministeriums sind eine Orientierung, kein Erlass. Für die Lohnabrechnung praktisch wichtig: Im elektronischen Lohnsteuerbescheinigungsverfahren 2026 wird der Betrag in einem eigenen Freitextfeld ausgewiesen.
Vier Entscheidungen des Bundesfinanzhofs
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01
Beiträge an den Schulförderverein können Schulgeld sein
Leitet der Verein das Geld zweckgebunden an den Schulträger weiter und finanziert dieser damit den normalen Schulbetrieb, sind es wirtschaftlich Schulgeldzahlungen. Abziehbar sind 30 Prozent, höchstens 5.000 Euro je Kind. Nicht begünstigt bleiben Unterbringung, Betreuung und Verpflegung.
Urteil vom 3. Juni 2026, X R 27/23. Für wen: Eltern mit Kindern an Privatschulen.
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02
Keine Istversteuerung für freiwillig bilanzierende Freiberufler
Wer als Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist, aber freiwillig bilanziert, darf die Umsatzsteuer nicht erst bei Zahlungseingang abführen. Wichtig für die Praxis: Eine offene Posten-Liste allein ist noch keine Buchführung und schließt die Istversteuerung nicht aus.
Urteil vom 16. April 2026, V R 16/24. Für wen: Freiberufler mit Bilanz und hohem Umsatz.
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03
Fehlende Stundenzettel kippen keinen Angehörigenvertrag
Ein Finanzgericht hatte den Arbeitsvertrag mit einem Angehörigen allein deshalb nicht anerkannt, weil die vereinbarten Arbeitszeitnachweise fehlten. Der Bundesfinanzhof hob das auf: Fehlende Aufzeichnungen sind ein Beweisanzeichen, kein eigener Ausschlussgrund. Entscheidend ist das Gesamtbild samt tatsächlich geleisteter Arbeit.
Beschluss vom 18. November 2025, VIII B 97/24. Für wen: Betriebe mit Familie auf der Lohnliste.
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04
Beim Familienheim zählen Garten und Weg mit
Erbt ein Kind das selbst genutzte Haus der Eltern, ist nicht nur das bebaute Flurstück steuerfrei, sondern die gesamte wirtschaftliche Einheit. Dazu können mitgenutzte Garten- und Wegeflächen gehören, auch wenn sie als eigenes Flurstück geführt werden.
Urteil vom 17. Juni 2026, II R 27/23. Für wen: Kinder, die ein Elternhaus erben.
Und noch eine Entscheidung vom selben Tag. Die Erbfallkostenpauschale, seit 2025 pauschal 15.000 Euro ohne Belege, steht auch einem Vermächtnisnehmer zu. Sie wird nicht anteilig gekürzt, wenn er der einzige in Deutschland steuerpflichtige Erwerber ist. Urteil vom 17. Juni 2026, II R 25/23.
Beim Erben wichtig: der richtige Bescheid
Ob Garten und Zufahrt zur wirtschaftlichen Einheit gehören, entscheidet nicht das Erbschaftsteuerfinanzamt, sondern das Finanzamt am Ort des Grundstücks im Feststellungsbescheid. Dieser Bescheid bindet. Wer etwas dagegen vorbringen will, muss gegen den Feststellungsbescheid vorgehen, nicht erst gegen den Erbschaftsteuerbescheid. Die Frist beträgt einen Monat, danach ist der Zug abgefahren.
Dazu kommt ein Termin, der über diesen Monat hinaus wirkt: Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 12. und 13. Oktober 2026 zur Erbschaftsteuer, unter anderem zur Verschonung von Betriebsvermögen. Eine Entscheidung fällt an diesen Tagen noch nicht, Fachleute rechnen damit im kommenden Jahr. Bis dahin gilt das Gesetz unverändert.
Termine im Oktober 2026
Montag, 12.10.2026
Umsatzsteuer und Lohnsteuer für Monatszahler. Der 10. fällt auf einen Samstag, deshalb der 12. Zahlungsschonfrist bei Überweisung bis Donnerstag, den 15.10.
Montag, 26.10.2026
Beitragsnachweis an die Krankenkassen, zwei Arbeitstage vor Fälligkeit.
Mittwoch, 28.10.2026
Sozialversicherungsbeiträge sind fällig, am drittletzten Bankarbeitstag des Monats.
noch 0 Tage
Die Zahlungsschonfrist gilt nur für Überweisungen, nicht für Schecks. Wer dem Finanzamt ein Lastschriftmandat erteilt hat, muss sich um die Schonfrist ohnehin keine Gedanken machen.
Vier Hansetax-Tipps
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01
Ladestrom rückwirkend prüfen, nicht nur ab heute
Die Pauschale ist seit Januar weg. Wer sie bis in den Herbst weitergezahlt hat, hat neun Monate lang Arbeitslohn ohne Abzug ausgezahlt. Das lässt sich in der laufenden Abrechnung korrigieren, bevor es jemand anderes tut.
Aufwand: ein Blick in die Lohnarten.
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02
Zählerstände monatlich erfassen, nicht einmal im Jahr
Der Jahresstand allein hilft bei einem Fahrzeugwechsel oder Austritt im Juni nicht weiter. Ein Foto des Zählers zum Monatsende, abgelegt beim Lohnkonto, kostet zehn Sekunden und erledigt den Nachweis.
Praktisch: fester Termin am Monatsersten.
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03
Angehörige im Betrieb wie Fremde behandeln
Der Beschluss aus München nimmt Druck von der Dokumentation, nicht vom Rest. Schriftlicher Vertrag vor Beginn, marktüblicher Lohn, Überweisung auf ein eigenes Konto und eine saubere Anmeldung bleiben die Punkte, an denen Prüfungen scheitern.
Wann es wehtut: wenn der Betriebsausgabenabzug für Jahre rückwirkend fällt.
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04
Beim Förderverein eine Bescheinigung holen
Verlangen Sie schriftlich, dass die Beiträge an den Schulträger fließen und für den Schulbetrieb verwendet werden. Und entscheiden Sie sich: Schulgeld oder Spende, beides für denselben Betrag geht nicht.
Rückwirkend: offene Bescheide der Vorjahre prüfen.
Unsere Einordnung
Die Ladestromregel ist typisch für das, was uns im Alltag begegnet: Niemand hat etwas falsch gemacht, die Pauschale lief eben seit Jahren so mit. Genau deshalb fällt es erst in der Prüfung auf, wenn drei Jahre zusammenkommen. Der Aufwand, es jetzt richtig aufzusetzen, liegt bei einem Zähler und einer Zeile im Lohnkonto.
Die vier Entscheidungen haben eines gemeinsam: Sie belohnen Ordnung. Wer seine Nachweise hat, bekommt den Abzug. Dafür sorgen wir, mit der Lohnabrechnung und der Belegorganisation. Was davon in Ihrer Steuererklärung landet, bespricht Ihre Steuerberatung, und wir liefern die Zahlen, die sie dafür braucht.
Übrigens: Was von Ihrem Verdienst nach Steuern und Abgaben übrig bleibt, können Sie mit unserem Steuerrechner in zwei Minuten selbst durchrechnen.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 11. November 2025, steuerliche Förderung der Elektromobilität
- Bundesfinanzministerium, Fragen und Antworten zur Aktivrente
- BFH, Pressemitteilung zum Urteil X R 27/23, Schulförderverein
- BFH, Urteil vom 16. April 2026, V R 16/24, Istversteuerung
- BFH, Beschluss vom 18. November 2025, VIII B 97/24, Angehörigenarbeitsverhältnis
- BFH, Pressemitteilung zum Urteil II R 27/23, Familienheim
- BFH, Urteil vom 17. Juni 2026, II R 25/23, Erbfallkostenpauschale
- § 3 EStG, insbesondere Nummer 21 zur Aktivrente und Nummer 50 zum Auslagenersatz
E-Dienstwagen oder Beschäftigte im Rentenalter?
Wir stellen Ihre Lohnabrechnung auf die neuen Regeln um, richten den Nachweis für den Ladestrom ein und prüfen, was seit Januar korrigiert werden muss.
Lohnabrechnung prüfen lassenHäufige Fragen
Darf ich meinen Mitarbeitern die Ladestrom-Pauschale noch zahlen?
Nein. Die Monatspauschalen von 15 bis 70 Euro sind zum 1. Januar 2026 ersatzlos entfallen. Wer sie weiter zahlt, rechnet steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn ab. Steuerfrei bleibt nur noch die Erstattung der nachgewiesenen Strommenge nach § 3 Nr. 50 EStG.
Muss die Wallbox geeicht sein?
Für die steuerliche Anerkennung nicht. Es genügt, dass die geladene Menge nachvollziehbar erfasst wird, etwa durch einen gesonderten Zähler, den Zähler der Wallbox oder die vom Fahrzeug gemessene Lademenge. Eichrechtliche Vorgaben können aus anderen Gründen gelten, etwa wenn Strom an Dritte abgerechnet wird.
Welchen Preis je Kilowattstunde darf ich ansetzen?
Entweder den tatsächlichen Tarif des Mitarbeiters inklusive anteiligem Grundpreis oder die Strompreispauschale, die für 2026 bei 34 Cent je Kilowattstunde liegt. Die Wahl gilt einheitlich für das ganze Kalenderjahr, ein monatlicher Wechsel ist nicht zulässig.
Wie wird die Aktivrente bei Eintritt mitten im Monat abgerechnet?
Der Freibetrag gilt monatsbezogen und wird bei Teilmonaten tageweise aufgeteilt. Gerechnet wird mit 30 Kalendertagen je Monat, das ergibt rund 66,67 Euro je Tag. Wer am 16. anfängt, hat für diesen Monat also etwa 1.000 Euro steuerfrei. Nicht genutzte Beträge verfallen, sie lassen sich nicht in andere Monate verschieben.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs und Selbständige?
Nein. Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Minijobs, Beamtenbezüge und Einkünfte aus selbständiger Arbeit fallen nicht darunter. Sozialversicherungsbeiträge fallen auch bei der Aktivrente weiter an, steuerfrei ist nur der Lohnsteuerabzug.
Können Beiträge an einen Schulförderverein wirklich abgesetzt werden?
Sie können, wenn der Verein das Geld zweckgebunden an den Schulträger weiterleitet und dieser damit den normalen Schulbetrieb finanziert. Dann zählen sie wirtschaftlich als Schulgeld, von dem 30 Prozent bis höchstens 5.000 Euro je Kind abziehbar sind. Das hat der Bundesfinanzhof am 3. Juni 2026 entschieden, Aktenzeichen X R 27/23.
- Lohnabrechnung
- Dienstwagen
- Aktivrente
- Bundesfinanzhof
- Fristen
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

