Worum es geht
Wer eine Maschine für 12.000 Euro kauft, darf diesen Betrag steuerlich nicht auf einmal abziehen. Stattdessen wird er über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Wie lange diese ist, ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen der Finanzverwaltung. Der Regelfall ist die lineare Abschreibung: gleich hohe Beträge in jedem Jahr.
Bei unterjähriger Anschaffung wird zeitanteilig gerechnet – für jeden vollen Monat ab dem Anschaffungsmonat ein Zwölftel des Jahresbetrags.
Beispiel
Eine Maschine kostet 12.000 Euro netto, die Nutzungsdauer beträgt acht Jahre. Die jährliche Abschreibung beträgt 1.500 Euro. Wird sie im April gekauft, sind im ersten Jahr neun Zwölftel abzugsfähig, also 1.125 Euro.
Häufige Fehler
- Die Anschaffungsnebenkosten werden vergessen. Transport, Montage und Aufstellung gehören zu den Anschaffungskosten und werden mitabgeschrieben.
- Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto werden abgeschrieben, obwohl sie als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abziehbar wären.
- Das Anlagenverzeichnis wird nur einmal jährlich gepflegt. Dadurch tauchen längst ausgemusterte Gegenstände jahrelang weiter auf.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

