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Buchführung

Anlagevermögen

Auch: Anlagegüter

Definition

Zum Anlagevermögen gehören alle Gegenstände, die dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen sollen – etwa Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung und Software.

Worum es geht

Die Abgrenzung zum Umlaufvermögen entscheidet sich an der Absicht: Was im Betrieb bleiben und genutzt werden soll, ist Anlagevermögen. Was zum Verkauf oder Verbrauch bestimmt ist, gehört zum Umlaufvermögen. Ein Firmenwagen ist Anlagevermögen, dasselbe Fahrzeug beim Autohändler ist Ware.

Alle Gegenstände des Anlagevermögens werden in einem Anlagenverzeichnis geführt – mit Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer und dem jeweiligen Restbuchwert.

Beispiel

Ein Friseursalon kauft vier Bedienstühle für je 450 Euro netto und einen Trockenhauben-Satz für 2.400 Euro. Die Stühle sind geringwertige Wirtschaftsgüter und sofort abziehbar, der Haubensatz wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Beides gehört ins Anlagenverzeichnis.

Häufige Fehler

  • Verkäufe und Verschrottungen werden nicht gemeldet, sodass Gegenstände weiter abgeschrieben werden, die es gar nicht mehr gibt.
  • Selbst erstellte Gegenstände werden vergessen, obwohl sie mit den Herstellungskosten anzusetzen sind.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026