Worum es geht
Wer bilanziert, muss zum Ende jedes Geschäftsjahres eine Inventur durchführen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung besteht keine Pflicht – für die eigene Kalkulation ist eine Bestandsaufnahme trotzdem oft sinnvoll.
Neben der Stichtagsinventur sind vereinfachte Verfahren zulässig: die zeitlich verlegte Inventur innerhalb von drei Monaten vor oder zwei Monaten nach dem Stichtag sowie die permanente Inventur über eine laufende Lagerbuchführung.
Die Aufzeichnungen müssen Menge, Bezeichnung und Wert je Position enthalten und von den aufnehmenden Personen unterschrieben sein.
Beispiel
Ein Restaurant zählt zum 31. Dezember alle Lebensmittel- und Getränkebestände. Bei einem Bestand von 8.400 Euro und einem Vorjahresbestand von 6.900 Euro erhöht die Bestandsmehrung von 1.500 Euro den Gewinn.
Häufige Fehler
- Die Zähllisten werden nach dem Übertrag weggeworfen. Sie sind aufbewahrungspflichtige Unterlagen.
- Ware in Kommission oder unterwegs befindliche Lieferungen werden nicht berücksichtigt.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

