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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Auch: GewSt

Definition

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Freiberufler unterliegen ihr nicht.

Worum es geht

Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, also der Gewinn nach Einkommen- oder Körperschaftsteuerrecht, korrigiert um gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen.

Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Auf den verbleibenden Betrag wird die Steuermesszahl von 3,5 Prozent angewendet, das Ergebnis mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. In Hamburg liegt der Hebesatz bei 470 Prozent.

Bei natürlichen Personen wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet, sodass die tatsächliche Mehrbelastung geringer ausfällt.

Beispiel

Ein Einzelunternehmen in Hamburg erzielt einen Gewerbeertrag von 60.000 Euro. Nach Freibetrag verbleiben 35.500 Euro. Messbetrag: 1.242,50 Euro. Gewerbesteuer bei Hebesatz 470 Prozent: rund 5.840 Euro.

Häufige Fehler

  • Der Freibetrag wird auch für GmbHs angenommen. Kapitalgesellschaften erhalten ihn nicht.
  • Vorauszahlungen werden nicht eingeplant, obwohl sie vierteljährlich fällig werden.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026