Worum es geht
Die GoBD konkretisieren, was eine ordnungsmäßige Buchführung im digitalen Zeitalter bedeutet. Vier Anforderungen stehen im Mittelpunkt:
- Nachvollziehbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss sich in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen können
- Unveränderbarkeit: Nachträgliche Änderungen müssen protokolliert und der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleiben
- Zeitgerechte Erfassung: Unbare Geschäftsvorfälle innerhalb von zehn Tagen, Kasseneinnahmen täglich
- Vollständigkeit und Aufbewahrung: lückenlos, lesbar und maschinell auswertbar über die gesamte Frist
Bei Verstößen kann die Finanzverwaltung die Ordnungsmäßigkeit verwerfen und nach § 162 AO schätzen.
Beispiel
Belege werden gescannt und in einem Ordner auf dem Rechner abgelegt, der jederzeit überschrieben werden kann. Das erfüllt die Unveränderbarkeit nicht – erforderlich ist ein System mit Protokollierung oder eine geeignete organisatorische Absicherung.
Häufige Fehler
- Es fehlt die Verfahrensdokumentation, die das eigene Vorgehen beschreibt.
- Vorsysteme wie Kasse, Warenwirtschaft oder Rechnungsprogramm werden vergessen. Auch deren Daten sind aufbewahrungspflichtig.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

