Zum Inhalt springen

Buchführung

Jahresabschluss

Auch: Bilanz

Definition

Der Jahresabschluss stellt zum Ende des Geschäftsjahres das Vermögen und den Erfolg eines Unternehmens dar. Er besteht mindestens aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.

Worum es geht

Zur Aufstellung verpflichtet sind Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuch sowie Gewerbetreibende, die die Schwellen des § 141 AO überschreiten. Kapitalgesellschaften ergänzen den Abschluss um einen Anhang, größere zusätzlich um einen Lagebericht, und sie müssen ihn offenlegen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist eine Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe. Ein Buchhaltungsbüro darf die laufende Buchführung führen und alle Vorarbeiten leisten, den Abschluss selbst aber nicht erstellen.

Beispiel

Eine GmbH mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr stellt den Abschluss zum 31. Dezember auf. Je nach Größenklasse gelten unterschiedliche Fristen für Aufstellung und Offenlegung.

Häufige Fehler

  • Die laufende Buchführung wird erst im Folgejahr aufgearbeitet. Das verteuert den Abschluss erheblich und macht unterjährige Steuerung unmöglich.
  • Unterlagen für Rückstellungen und Abgrenzungen fehlen, weil sie nicht laufend gesammelt wurden.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026