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Buchführung

BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung)

Auch: Betriebswirtschaftliche Auswertung

Definition

Die BWA stellt Erlöse und Kosten eines Zeitraums gegenüber und zeigt das vorläufige Ergebnis. Sie entsteht aus der laufenden Buchführung und dient der unterjährigen Steuerung.

Worum es geht

Die BWA ist kein Jahresabschluss und keine Steuererklärung, sondern eine Momentaufnahme. Sie zeigt, wie sich Umsatz, Wareneinsatz, Personalkosten und sonstige Kosten entwickelt haben – meist im Vergleich zum Vormonat und zum Vorjahr.

Ihre Aussagekraft hängt vollständig davon ab, wie aktuell und vollständig gebucht wurde. Eine BWA, in der die Eingangsrechnungen von zwei Monaten fehlen, zeigt einen Gewinn, den es nicht gibt.

Wichtig: Abschreibungen, Rückstellungen und Bestandsveränderungen sind unterjährig oft nur geschätzt oder gar nicht enthalten. Das vorläufige Ergebnis weicht deshalb regelmäßig vom späteren Jahresergebnis ab.

Beispiel

Ein Restaurant sieht in der BWA für März einen Wareneinsatz von 34 Prozent des Umsatzes, im Vorjahr waren es 29 Prozent. Die Ursache lässt sich im März noch klären – beim Jahresabschluss im Folgejahr nicht mehr.

Häufige Fehler

  • Die BWA wird abgeheftet, statt gelesen zu werden.
  • Einzelne hohe Zahlungen wie Versicherungsbeiträge verzerren einen Monat, weil sie nicht abgegrenzt werden.
  • Privatentnahmen werden mit Kosten verwechselt.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026