Worum es geht
Die EÜR ist die einfachere der beiden Gewinnermittlungsarten. Nutzen dürfen sie Freiberufler ohne Größenbeschränkung sowie Gewerbetreibende, die nicht buchführungspflichtig sind.
Die Buchführungspflicht beginnt nach § 141 AO, wenn ein Gewerbebetrieb bestimmte Schwellen bei Umsatz oder Gewinn überschreitet. Das Finanzamt weist darauf durch Mitteilung hin – die Pflicht beginnt erst danach.
Zentral ist das Zufluss- und Abflussprinzip: Eine Rechnung, die im Dezember gestellt und im Januar bezahlt wird, gehört ins Folgejahr. Ausnahmen gelten unter anderem für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen kurz um den Jahreswechsel und für Anlagevermögen, das weiterhin abgeschrieben wird.
Beispiel
Eine Grafikerin stellt am 20. Dezember eine Rechnung über 5.000 Euro, das Geld geht am 8. Januar ein. Der Betrag zählt zum Gewinn des Folgejahres.
Häufige Fehler
- Anschaffungen des Anlagevermögens werden sofort in voller Höhe abgezogen, obwohl abzuschreiben ist.
- Die Umsatzsteuer wird vergessen: Vereinnahmte Umsatzsteuer ist Betriebseinnahme, gezahlte Vorsteuer ist Betriebsausgabe.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

