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Buchführung

Eigenbeleg

Auch: Ersatzbeleg · Notbeleg

Definition

Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Nachweis für eine betriebliche Ausgabe, für die kein Fremdbeleg vorliegt oder beschafft werden kann.

Worum es geht

Der Grundsatz lautet: keine Buchung ohne Beleg. Wenn ein Beleg verloren ging oder gar nicht ausgestellt wurde – etwa bei einer Parkuhr oder einem Trinkgeld – ist der Eigenbeleg die zulässige Notlösung.

Er muss enthalten: Zahlungsempfänger, Art der Ausgabe, Datum, Betrag, Grund für den fehlenden Fremdbeleg sowie Datum und Unterschrift.

Wichtig: Ein Eigenbeleg berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug. Dafür ist zwingend eine ordnungsgemäße Rechnung erforderlich.

Beispiel

Für ein Parkticket über 3,50 Euro bei einem Kundentermin wird ein Eigenbeleg erstellt. Die 3,50 Euro sind Betriebsausgabe, Vorsteuer kann nicht gezogen werden.

Häufige Fehler

  • Eigenbelege werden für größere Beträge oder regelmäßig verwendet. Das fällt bei einer Prüfung auf und stellt die Ordnungsmäßigkeit infrage.
  • Der Grund für den fehlenden Originalbeleg wird nicht angegeben.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026