Worum es geht
Wird ein betriebliches Fahrzeug auch privat genutzt, ist dieser Vorteil zu erfassen. Die Ein-Prozent-Regelung setzt monatlich ein Prozent des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung an, zuzüglich 0,03 Prozent je Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb.
Für Elektrofahrzeuge gelten deutlich reduzierte Ansätze. Je nach Anschaffungszeitpunkt und Bruttolistenpreis wird nur ein Viertel oder die Hälfte des Listenpreises herangezogen.
Die Zuordnung zum Betriebsvermögen richtet sich nach der betrieblichen Nutzung: über 50 Prozent notwendiges Betriebsvermögen, zwischen 10 und 50 Prozent besteht ein Wahlrecht.
Beispiel
Ein E-Auto mit Bruttolistenpreis 45.000 Euro fällt unter die Viertelregelung. Angesetzt werden ein Prozent von 11.250 Euro, also 112,50 Euro monatlich.
Häufige Fehler
- Der tatsächliche Kaufpreis wird angesetzt statt des Bruttolistenpreises. Rabatte spielen für die Pauschale keine Rolle.
- Sonderausstattung wird nicht eingerechnet, obwohl sie zum Listenpreis gehört.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

