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Buchführung

Freistellungsbescheinigung

Auch: Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Definition

Die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG befreit den Auftraggeber einer Bauleistung von der Pflicht, 15 Prozent Bauabzugsteuer einzubehalten.

Worum es geht

Die Bescheinigung wird vom Finanzamt des leistenden Unternehmens ausgestellt und ist zeitlich befristet, meist auf ein bis drei Jahre. Sie kann sich auf einen bestimmten Auftrag oder allgemein auf alle Bauleistungen beziehen.

Der Auftraggeber muss ihre Gültigkeit prüfen – und zwar zum Zeitpunkt der Zahlung. Dafür stellt das Bundeszentralamt für Steuern ein Online-Verfahren zur Verfügung, mit dem sich die Bescheinigung anhand von Sicherheitsnummer und Steuernummer verifizieren lässt.

Beispiel

Ein Subunternehmer legt eine Bescheinigung mit Gültigkeit bis 31. Dezember vor. Eine Rechnung wird erst im Januar bezahlt. Ohne neue Bescheinigung ist der Steuerabzug vorzunehmen.

Häufige Fehler

  • Es wird nur bei Auftragsvergabe geprüft, nicht bei jeder Zahlung.
  • Die Bescheinigung wird nur als Kopie abgelegt, ohne die Gültigkeit online zu verifizieren.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026