Worum es geht
Sachbezüge werden grundsätzlich mit dem üblichen Endpreis am Abgabeort bewertet. Für Verpflegung und Unterkunft gibt es amtliche Sachbezugswerte, die jährlich in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt werden.
Es besteht eine monatliche Freigrenze für Sachbezüge. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig – es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.
Bei Gutscheinen und Geldkarten gelten zusätzliche Anforderungen: Sie müssen bestimmte Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
Beispiel
Ein Betrieb gibt monatlich einen Tankgutschein aus. Bleibt er innerhalb der Freigrenze und erfüllt die Anforderungen an Gutscheine, ist er steuer- und beitragsfrei.
Häufige Fehler
- Die Freigrenze wird mit anderen Sachbezügen desselben Monats zusammengerechnet und dadurch überschritten.
- Gutscheine werden anstelle von Barlohn gewährt statt zusätzlich – dann entfällt die Begünstigung.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

