Zum Inhalt springen

Lohn & Personal

Geringfügige Beschäftigung (Minijob)

Auch: Minijob · 520-Euro-Job · Geringfügigkeitsgrenze

Definition

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Diese Grenze ist an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.

Worum es geht

Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch: Sie entspricht dem Betrag, der bei zehn Wochenstunden zum jeweils geltenden Mindestlohn erreicht wird. Mit jeder Mindestlohnerhöhung steigt sie also mit.

Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten je Zeitjahr zulässig, höchstens bis zum Doppelten der Grenze.

Der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung sowie Umlagen. Beschäftigte sind rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen.

Aufzeichnungspflicht: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung festzuhalten und zwei Jahre aufzubewahren.

Beispiel

Eine Aushilfe arbeitet regelmäßig 38 Stunden im Monat zum Mindestlohn. Solange das Entgelt die aktuelle Grenze nicht übersteigt, bleibt es ein Minijob.

Häufige Fehler

  • Urlaubs- oder Weihnachtsgeld wird nicht in die Jahresbetrachtung einbezogen. Einmalzahlungen zählen zum regelmäßigen Entgelt.
  • Die Arbeitszeitaufzeichnungen fehlen. Bei einer Prüfung durch den Zoll ist das ein eigenständiger Verstoß.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026