Zum Inhalt springen

Lohn & Personal

Lohnsteuer-Anmeldung

Auch: LSt-Anmeldung

Definition

Mit der Lohnsteuer-Anmeldung meldet der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer beim Finanzamt an und führt sie ab.

Worum es geht

Die Anmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums elektronisch zu übermitteln. Der Zeitraum richtet sich nach der abzuführenden Lohnsteuer des Vorjahres: monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

Die Erstellung von Lohnsteuer-Anmeldungen im Rahmen der laufenden Lohnabrechnung ist ausdrücklich auch Buchhaltungsbüros erlaubt (§ 6 Nr. 4 StBerG). Das unterscheidet sie von der Umsatzsteuer-Voranmeldung, die den steuerberatenden Berufen vorbehalten bleibt.

Beispiel

Ein Betrieb mit monatlicher Anmeldung führt die Lohnsteuer für Januar bis zum 10. Februar ab. Fällt der 10. auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Häufige Fehler

  • Sachbezüge wie Firmenwagen oder Tankgutscheine werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
  • Bei Nullmeldungen wird gar nichts übermittelt. Auch ohne abzuführende Lohnsteuer ist die Anmeldung abzugeben.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026