Zum Inhalt springen

Einkommensteuer

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Auch: IAB

Definition

Mit dem Investitionsabzugsbetrag lassen sich bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition bereits vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen.

Worum es geht

Der IAB verschiebt Steuerlast in die Zukunft und verschafft damit Liquidität im Jahr des Abzugs. Voraussetzung ist, dass der Gewinn im Abzugsjahr 200.000 Euro nicht übersteigt.

Die Investition muss in den folgenden drei Wirtschaftsjahren tatsächlich erfolgen. Geschieht das nicht, wird der Abzug rückwirkend im ursprünglichen Jahr rückgängig gemacht – mit Verzinsung der Steuernachforderung.

Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden.

Beispiel

Ein Betrieb plant für das übernächste Jahr einen Transporter für 40.000 Euro netto. Im laufenden Jahr können 20.000 Euro gewinnmindernd abgezogen werden.

Häufige Fehler

  • Die 90-Prozent-Grenze wird bei Fahrzeugen unterschritten. Ohne Fahrtenbuch lässt sich die betriebliche Nutzung häufig nicht nachweisen.
  • Der IAB wird gebildet, ohne dass eine Investition ernsthaft geplant ist. Die Rückabwicklung wird dann teuer.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026