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Umsatzsteuer

Gutschrift

Auch: Abrechnungsgutschrift

Definition

Eine Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinn ist eine Rechnung, die nicht der Leistende, sondern der Leistungsempfänger ausstellt. Davon zu unterscheiden ist die kaufmännische Stornogutschrift.

Worum es geht

Die Begriffsverwirrung ist die eigentliche Falle. Umsatzsteuerlich ist eine Gutschrift die Abrechnung durch den Leistungsempfänger – üblich etwa bei Affiliate-Netzwerken, Verlagen und Plattformen. Sie muss ausdrücklich als „Gutschrift” bezeichnet sein und alle Pflichtangaben einer Rechnung enthalten.

Wird dagegen eine Rechnung korrigiert, handelt es sich um eine Rechnungskorrektur oder Stornorechnung. Steht darauf fälschlich „Gutschrift”, kann das zu einer zusätzlich geschuldeten Umsatzsteuer nach § 14c UStG führen.

Beispiel

Ein Affiliate-Netzwerk rechnet monatlich per Gutschrift über die vermittelten Umsätze ab. Der Creator stellt keine eigene Rechnung – die Gutschrift ist sein Beleg und muss aufbewahrt werden.

Häufige Fehler

  • Eine Stornorechnung wird als „Gutschrift” bezeichnet.
  • Der Gutschrift wird nicht widersprochen, obwohl der ausgewiesene Betrag falsch ist. Ein Widerspruch ist möglich und nimmt der Gutschrift die Wirkung.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026