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Betriebsprüfung

Kassennachschau

Definition

Die Kassennachschau ist eine unangekündigte Prüfung der Kassenführung während der Geschäftszeiten durch das Finanzamt.

Worum es geht

Der Prüfer erscheint ohne Vorankündigung, weist sich aus und darf Geschäftsräume betreten, einen Kassensturz verlangen, die Kassenaufzeichnungen einsehen und die digitalen Daten der Kasse exportieren lassen.

Ergeben sich Beanstandungen, kann ohne weitere Prüfungsanordnung unmittelbar zu einer Außenprüfung übergegangen werden. Deshalb ist die Kassennachschau in der Praxis deutlich folgenreicher, als der harmlose Name vermuten lässt.

Beispiel

Ein Prüfer betritt um 14 Uhr ein Café und verlangt den Kassensturz. Der gezählte Bestand weicht um 180 Euro vom Sollbestand ab, ohne dass eine Erklärung dokumentiert ist. Das ist ein formeller Mangel.

Häufige Fehler

  • Die Bedienungsanleitung und die Programmierprotokolle der Kasse sind nicht im Betrieb verfügbar.
  • Das Personal weiß nicht, wie es sich verhalten soll. Sinnvoll ist eine kurze schriftliche Anweisung, wer informiert wird und welche Unterlagen wo liegen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026