Worum es geht
Kassensturzfähigkeit bedeutet: Der tatsächlich vorhandene Bargeldbestand muss jederzeit mit dem rechnerischen Bestand übereinstimmen. Das ist der zentrale Prüfmaßstab.
Bei einer offenen Ladenkasse wird ein täglicher Kassenbericht erstellt: gezählter Endbestand, abzüglich Anfangsbestand, zuzüglich Ausgaben und Privatentnahmen, abzüglich Einlagen – daraus ergibt sich die Tageseinnahme. Das Zählprotokoll gehört dazu.
Bei einer elektronischen Kasse übernimmt das System die Aufzeichnung, unterliegt dafür aber den Anforderungen des § 146a AO einschließlich zertifizierter Sicherheitseinrichtung.
Beispiel
Ein Salon zählt abends 1.240 Euro. Der Anfangsbestand betrug 200 Euro, es wurden 85 Euro für Material bar gezahlt und 300 Euro privat entnommen. Tageseinnahme: 1.240 − 200 + 85 + 300 = 1.425 Euro.
Häufige Fehler
- Das Kassenbuch wird in Excel geführt. Eine Tabelle ist ohne weitere Maßnahmen jederzeit änderbar und erfüllt die Unveränderbarkeit nicht.
- Ein negativer Kassenbestand entsteht. Das ist rechnerisch unmöglich und ein sicheres Prüfungssignal.
- Privatentnahmen werden nicht erfasst.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

