Worum es geht
Jede elektronische Aufzeichnung an der Kasse wird von der TSE signiert und mit einem Zeitstempel versehen. Nachträgliche Änderungen sind damit erkennbar.
Zur Pflicht gehören außerdem die Belegausgabe bei jedem Geschäftsvorfall und die Meldung des Kassensystems an das Finanzamt auf elektronischem Weg. Neue Systeme sind innerhalb eines Monats nach Anschaffung zu melden, ebenso die Außerbetriebnahme.
Bei einer Prüfung müssen die Einzeldaten der Kasse exportierbar sein – ein Tagesabschluss auf Papier genügt nicht.
Beispiel
Ein Café wechselt das Kassensystem. Die alte Kasse ist abzumelden, die neue anzumelden – und die Daten der alten Kasse müssen über die gesamte Aufbewahrungsfrist auswertbar bleiben, auch wenn das Gerät längst entsorgt ist.
Häufige Fehler
- Die TSE ist abgelaufen. Zertifikate haben eine begrenzte Laufzeit und müssen rechtzeitig erneuert werden.
- Die Meldung ans Finanzamt wird vergessen.
- Beim Kassenwechsel werden die Altdaten nicht gesichert.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

