Zum Inhalt springen

Umsatzsteuer

Unentgeltliche Wertabgabe

Auch: Eigenverbrauch

Definition

Eine unentgeltliche Wertabgabe liegt vor, wenn Gegenstände oder Leistungen aus dem Unternehmen ohne Gegenleistung für private oder unternehmensfremde Zwecke verwendet werden.

Worum es geht

Der frühere Begriff „Eigenverbrauch” hält sich hartnäckig, gemeint ist dasselbe. Umsatzsteuerlich wird die Entnahme einer Lieferung oder sonstigen Leistung gleichgestellt – Voraussetzung ist, dass der Gegenstand zum Vorsteuerabzug berechtigt hat.

Für bestimmte Branchen veröffentlicht die Finanzverwaltung jährlich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben, etwa für Gastronomie, Bäckereien und Lebensmitteleinzelhandel. Sie ersparen die Einzelaufzeichnung.

Beispiel

Der Inhaber eines Cafés entnimmt regelmäßig Speisen und Getränke. Statt jede Entnahme einzeln zu erfassen, wird der jährlich veröffentlichte Pauschbetrag für die Branche angesetzt.

Häufige Fehler

  • Die Wertabgabe wird gar nicht erfasst und bei einer Prüfung für mehrere Jahre nachgeholt.
  • Die Umsatzsteuer darauf wird vergessen; erfasst wird nur der ertragsteuerliche Teil.
  • Der Pauschbetrag wird nicht an die Anzahl der Personen im Haushalt angepasst.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026