Worum es geht
Der Voranmeldungszeitraum richtet sich nach der Umsatzsteuer des Vorjahres: Bei höheren Beträgen monatlich, sonst vierteljährlich. Existenzgründer geben in den ersten Jahren häufig monatlich ab. Abzugeben ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums, mit Dauerfristverlängerung einen Monat später.
Wichtig für die Zusammenarbeit: Die Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist eine Vorbehaltsaufgabe der steuerberatenden Berufe. Ein Buchhaltungsbüro darf sie nicht erstellen – wohl aber die vollständige Datengrundlage liefern, aus der die Steuerberatung sie erstellt.
Beispiel
Ein Betrieb mit monatlicher Abgabe hat im Mai 8.000 Euro Umsatzsteuer eingenommen und 3.200 Euro Vorsteuer gezahlt. Die Zahllast beträgt 4.800 Euro.
Häufige Fehler
- Die Zahllast wird nicht zurückgelegt und fehlt bei Fälligkeit.
- Innergemeinschaftliche Erwerbe und Reverse-Charge-Umsätze werden nicht angemeldet.
- Die Frist wird versäumt, was zu Verspätungszuschlägen führen kann.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

