Worum es geht
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es kein Gehalt für den Inhaber. Was privat gebraucht wird, wird entnommen – und das ist steuerlich neutral. Der Gewinn wird versteuert, unabhängig davon, wie viel entnommen wurde.
Werden Gegenstände oder Leistungen entnommen, ist der Teilwert anzusetzen. Umsatzsteuerlich liegt darin eine unentgeltliche Wertabgabe.
Beispiel
Ein Restaurantinhaber isst regelmäßig im eigenen Betrieb. Das ist eine Entnahme, für die die amtlichen Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben angesetzt werden können.
Häufige Fehler
- Private Ausgaben werden über das Geschäftskonto bezahlt und als Betriebsausgabe gebucht.
- Entnahmen aus der Kasse werden nicht im Kassenbuch erfasst, wodurch der Kassenbestand nicht mehr stimmt.
- Entnahmen werden mit Gewinn verwechselt: Wer viel entnimmt, hat nicht automatisch viel verdient.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.
Stand: 17. August 2026

