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Buchführung

Rückstellung

Definition

Eine Rückstellung wird für Verpflichtungen gebildet, die dem Grunde nach bestehen, deren Höhe oder Fälligkeit am Bilanzstichtag aber noch ungewiss ist.

Worum es geht

Rückstellungen gibt es nur bei Bilanzierenden, nicht bei der Einnahmenüberschussrechnung. Typische Fälle sind Steuerrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, für Gewährleistungen, für Urlaubsansprüche der Mitarbeitenden und für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen.

Steuerlich gelten eigene Bewertungsvorschriften: Rückstellungen sind grundsätzlich abzuzinsen, wenn die Laufzeit mehr als zwölf Monate beträgt; für Verpflichtungen aus Sachleistungen gelten eigene Regeln.

Beispiel

Am Bilanzstichtag stehen 18 Resturlaubstage der Belegschaft offen. Dafür ist eine Urlaubsrückstellung zu bilden, die den anteiligen Lohnaufwand für diese Tage abbildet.

Häufige Fehler

  • Für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wird keine Rückstellung gebildet, obwohl sie zulässig ist.
  • Rückstellungen werden für Aufwendungen gebildet, die erst künftig entstehen – dafür ist eine Rückstellung nicht vorgesehen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026