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Umsatzsteuer

Skonto

Definition

Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung. Er mindert das Entgelt und damit auch die Umsatzsteuer und die Vorsteuer.

Worum es geht

Wird Skonto in Anspruch genommen, ändert sich die Bemessungsgrundlage. Der Rechnungsaussteller mindert seine Umsatzsteuer, der Empfänger seine Vorsteuer – jeweils in dem Zeitraum, in dem der Skontoabzug erfolgt.

Ein Skontosatz von zwei Prozent bei zehn Tagen statt 30 Tagen Zahlungsziel entspricht rechnerisch einem Jahreszins von rund 36 Prozent. Skonto zu ziehen ist deshalb fast immer günstiger, als den Kontokorrentkredit zu nutzen.

Beispiel

Rechnung über 5.950 Euro brutto mit zwei Prozent Skonto. Gezahlt werden 5.831 Euro. Die Vorsteuer ist entsprechend um 19 Euro zu mindern.

Häufige Fehler

  • Die Vorsteuer wird aus dem vollen Rechnungsbetrag gezogen, obwohl Skonto abgezogen wurde.
  • Skontoabzüge werden nicht in der Offene-Posten-Liste ausgeglichen, sodass Kleinbeträge dauerhaft offen bleiben.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026