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Umsatzsteuer

Soll-Versteuerung

Auch: Besteuerung nach vereinbarten Entgelten

Definition

Bei der Soll-Versteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der Leistung – unabhängig davon, ob der Kunde schon bezahlt hat. Sie ist der gesetzliche Regelfall.

Worum es geht

Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Der Zahlungszeitpunkt spielt keine Rolle. Wer lange Zahlungsziele gewährt, finanziert die Umsatzsteuer damit vor.

Bleibt eine Forderung dauerhaft aus, kann die Bemessungsgrundlage nach § 17 UStG berichtigt werden – allerdings erst, wenn die Uneinbringlichkeit feststeht, nicht schon bei Zahlungsverzug.

Bei Anzahlungen entsteht die Steuer abweichend bereits mit Vereinnahmung.

Beispiel

Eine Leistung wird am 28. Juni erbracht, die Rechnung mit 30 Tagen Zahlungsziel gestellt. Die Umsatzsteuer ist bereits mit der Voranmeldung für Juni anzumelden, obwohl das Geld erst Ende Juli eingeht.

Häufige Fehler

  • Uneinbringliche Forderungen werden nicht berichtigt, sodass Umsatzsteuer auf nie erhaltenes Geld gezahlt wird.
  • Der Antrag auf Ist-Versteuerung wird nicht gestellt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026