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Buchführung

Zahlungsziel

Auch: Zahlungsfrist · Zahlungsverzug

Definition

Das Zahlungsziel ist die Frist, innerhalb derer eine Rechnung zu bezahlen ist. Ohne Vereinbarung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein.

Worum es geht

Gegenüber Unternehmen tritt Verzug ohne Mahnung 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.

Im Verzug stehen Verzugszinsen zu – gegenüber Unternehmen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz – sowie eine Pauschale von 40 Euro für die Beitreibungskosten.

Kurze Zahlungsziele sind das wirksamste Mittel gegen Liquiditätsprobleme, und zwar wirksamer als jede Finanzierung.

Beispiel

Eine Rechnung über 8.000 Euro wird 45 Tage zu spät bezahlt. Neben Verzugszinsen steht eine Pauschale von 40 Euro zu, die nicht gesondert vereinbart werden muss.

Häufige Fehler

  • Rechnungen werden erst Wochen nach Leistungserbringung gestellt. Das Zahlungsziel beginnt damit deutlich später.
  • Es wird nicht gemahnt, weil man die Kundenbeziehung nicht belasten will – und dann fehlt das Geld.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Recherche kann sich die Rechtslage geändert haben.

Stand: 17. August 2026